180 oder 210 ECTS?

6- oder 7-semestriger Bachelor-Studiengang?

210 oder 180 ECTS – Angleichungsleistungen Bachelor-/Masterstudium

Brauche ich 210 ECTS oder reichen mir 180 ECTS? Grundsätzlich ist die Aufnahme von Bewerbern in 3-semestrigen Masterstudiengängen auch dann möglich, wenn ihr im Rahmen eures Bachelorstudiums weniger als 210 ECTS erworben habt. In diesem Fall ist vor der Aufnahme des Studiums ein individueller Abgleich der Kompetenzen und Qualifikationen notwendig. Hier wird abgeglichen, welche Qualifikationen  im und nach dem Bachelorstudium erworben wurden, die als  Eingangskompetenzen und -qualifikationen für das angestrebte Masterstudium erforderlich sind.

Der Studiendekan wird mit dem Studierenden ein Learning Agreement vereinbaren, das darauf abzielt die fehlenden ECTS nachzuholen. Der Kompetenzerwerb kann beispielsweise auch durch einschlägige berufliche Erfahrungen während oder nach dem Bachelorstudium nachgewiesen werden, wenn für diese keine ECTS anerkannt wurden.

Im Rahmen des Learning Agreements können beispielsweise Bachelorveranstaltungen, ein Auslandssemester oder auch Praktika (1 Monat Praxis = 5 ECTS) vereinbart werden. Die Leistungen , die im Learning Agreement festgelegt wurden, sind als sogenannte Angleichungsleistungen bis zur Anmeldung der Masterthesis zu erbringen.

Die Angleichungsleistungen werden bei der Festsetzung der Gesamtnote des Masterabschlusses nicht mit einbezogen. Angleichungsleistungen können innerhalb der Studienhöchstdauer, die bei den 3-semestrigen Masterstudiengängen sechs Semester beträgt, beliebig oft wiederholt werden. Umfassen die vereinbarten Angleichungsleistungen praktische Studienzeiten, so sind dies verpflichtende praktische Studienzeiten analog zu praktischen Studienzeiten in Bachelorstudiengängen (Pflichtpraktikum). Weitere Details zu den Angleichungsleistungen findet ihr in der Studien- und Prüfungsordnung.

Die Ausstellung eines Learning Agreements ist völlig unproblematisch.
Eine Kontaktaufnahme mit den hier genannten Ansprechpartnern ist nicht notwendig. 

Für die Bewerbungen zum Wintersemester 2018/19 testen wir ein vereinfachtes Verfahren mit zwei Optionen.

1. Ihr füllt die Formulare am Masterinfotag am 10.05.2019 mit den Studiendekanen zusammen aus und lasst diese unterschreiben. Somit kann das abgezeichnete Learning Agreement gleich mit der Bewerbung eingereicht werden.

2. Sollte dies nicht möglich sein, so ist eine Bewerbung und Zulassung auch ohne diesen vorherigen Abgleich möglich. Ihr werdet die passenden Formulare dann vor Studienbeginn bei der Erstsemester Infomesse am Fr-5. Oktober von 10 bis 12 Uhr mit den Studiendekanen  zusammen ausfüllen und unterschreiben lassen und umgehend im Studienbüro einreichen.

Bringt bitte bei beiden Optionen Ausdrucke der Formulare und ggfls. entsprechende Belege mit.
Tragt vorab eure persönlichen Daten jeweils in den Kopfbereich ein.

Durch den Nachweis von Bachelorveranstaltungen und Praktika, die nicht im Bachelorzeugnis angerechnet wurden, sowie einschlägige Praxiserfahrungen nach dem Bachelorstudium können bis zu 30 ECTS  angerechnet werden.

Wenn dies zutrifft, bringt bitte  entsprechende Belege mit und druckt dazu bitte das folgende Formular aus

Mit weniger als 210 ECTS braucht ihr auf jeden Fall ein Learning Agreement –  je nach Studiengang

Ebenfalls ausdrucken und den Kopf entsprechend vorher ausfüllen!


Stand: 1. April 2018
Prof. Harald Eichsteller / Prof. Dr. Wiest