180 oder 210 ECTS?

6- oder 7-semestriger Bachelor-Studiengang?

Brauche ich einen Bachelorabschluss mit 210 ECTS für eine Masterbewerbung oder reichen 180 ECTS?

Grundsätzlich ist die Aufnahme von Bewerbern in 3-semestrigen Masterstudiengängen auch dann möglich, wenn diese im Rahmen des Bachelorstudiums weniger als 210 ECTS erworben haben. Allerdings ist in diesem Fall vor der Aufnahme des Studiums eine individuelle Prüfung hinsichtlich der Anerkennung von Kompetenzen und Qualifikationen (Abgleich der Eingangsqualifikationen) vorzunehmen, die während und nach dem ersten Hochschulabschluss erworben wurden.

Dazu übersenden die Bewerber*innen geeignete Unterlagen, die eine Beurteilung der erworbenen Qualifikationen bzw. Kompetenzen ermöglichen. Studiendekan*in oder Mitarbeiter*innen des Studiengangs attestieren im Formular ‚Abgleich der Eingangsqualifikationen für die Zulassung‘, ob alle notwendigen Kompetenzen für die Aufnahme des Masterstudiums vorhanden sind oder ob noch Leistungen bzw. Module als Angleichungsleistungen erbracht werden müssen.

So gehen Sie vor, wenn Sie weniger als 210 ECTS haben:

Formulare ausfüllen und versenden

Formulare ausfüllen und versenden

Sie füllen die beiden Formulare jeweils im oberen Teil mit Ihren Daten aus. Wählen Sie dabei das Formular-Set für ihren Studiengang:

Learning Agreement Masterstudiengang Medienmanagement oder
Learning Agreement Masterstudiengang Unternehmenskommunikation oder
Learning Agreement Masterstudiengang Audiovisuelle Medien

Diese beiden Formulare senden Sie an Frau Göbel, wissenschaftliche Mitarbeiterin des Medienmasters, goebel@hdm-stuttgart.de .

Bereits erbrachte Leistungen anrechnen lassen

Bereits erbrachte Leistungen anrechnen lassen

Für den Fall, dass Sie bereits vorhandene Kompetenzen und Qualifikationen anrechnen lassen möchten, listen Sie in ihrer Email auf, welche Praxistätigkeiten, Lehrveranstaltungen, etc. noch nicht in ihrem grundständigen Bachelorstudium angerechnet wurden und Sie gerne anrechnen lassen möchten. Inkludieren Sie in Ihrer Mail die entsprechenden Nachweise (Nachweis über einen aktuellen, aussagekräftigen Leistungsspiegel ihres Bachelorstudiums, aussagekräftigen Nachweise für ihre Praxistätigkeiten bzw. Lehrveranstaltungen, die nicht in ihrem grundständigen Bachelorstudium angerechnet wurden).

Bewerbung mit Learning Agreement

Bewerbung mit Learning Agreement

Nach der Prüfung erhalten Sie das abgezeichnete Learning Agreement per Email zurück und können es gleich mit der Bewerbung einreichen.