Masterarbeit

Masterarbeit: Häufige Fragen

Finden Sie hier alle Antworten auf Ihre Fragen. Wenn Sie nicht fündig werden, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.

Die Masterarbeiten in den Masterstudiengängen MM3, UK3 und AM3 sind wissenschaftlich fundierte Abschlussarbeiten, die in einem Zeitraum von 6 Monaten zu erstellen sind und mit 28 ECTS Punkten bewertet werden. Damit stellen sie einen wichtigen Teil des auf 3 Semester Regelstudienzeit angesetzten Masters dar und sollen entsprechenden Tiefgang in einer oder mehreren Disziplinen des Studiums ermöglichen. Viele Studierende erstellen die Masterarbeit in Kooperation mit einem Unternehmen und schaffen somit günstige Voraussetzungen für einen (Wieder-)Einstieg in die Praxis, andere vertiefen im Forschungsschwerpunkt einer Professorin oder Professors ihr Knowhow, was in einigen Fällen auch schon zu kooperativen Promotionsvorhaben zusammen mit einer nationalen oder internationalen Partneruniversität geführt hat.

In jedem Fall lohnt es sich für die Studierenden, sich während des zweiten Semesters über Themen, Kooperationspartner und die Betreuung Gedanken zu machen und die in Frage kommenden Professorinnen und Professoren frühzeitig anzusprechen – entweder mit der Nachfrage nach ausgeschriebenen Themen oder mit eigenen Ideen.

Bitte lesen Sie sich alle Toggles durch (Aufklicken durch Klick auf +), bevor Sie Studienbüro und Studiendekane anschreiben. Die blauen Textpassagen markieren weiterführende Links.

Bitte downloaden Sie Anmeldungsformular und Pflichtanhang, lassen Zweitprüfer und evtl. Praxisbetreuer unterschreiben und legen Sie dies der erstbetreuenden Professor*in  zur Unterschrift vor. Dann fügen Sie Ihren Leistungsspiegel hinzu und reichen alles beim Prüfungsamt ein. Dafür sind die Studierenden verantwortlich!

Lesen Sie auch die folgenden HinweiseAbschlussarbeit_2023 durch und prüfen Sie im Intranet, ob es eventuell eine aktuellere Maßgabe der Prüfungsverwaltung gibt. Auch dafür sind die Studierenden selbst verantwortlich!

Die Abschlussarbeit wird immer durch eine Professor*in als Erstgutachter betreut. Betreuer*innen in Unternehmen, die keinen Master- oder Universitätsabschluss haben, können als sog. Praxisbetreuer*in eingetragen werden. Die Zweitprüfer*in stimmt sich dann in ihrem Gutachten mit der Praxisbetreuer*in ab.

1. Möglichkeit: 2 Professor*innen der HdM
(in diesem Fall ist zusätzlich ein externer berufserfahrener Praxisbetreuer möglich, falls dieser keinen Master- oder Universitätsabschluss hat)
2. Möglichkeit: 1 Professor*in der HdM + 1 externe Person 
(Abschlussgrad der externen Person: Master, alternativ Universitätsdiplom + 3 Jahre Berufserfahrung nach Abschluss des Studiums)
3. Möglichkeit: 1 Professor*in der HdM + 1 Lehrbeauftragter des laufenden Semesters
(Abschlussgrad des Lehrbeauftragten: Master, alternativ Universitätsabschluss)
4. Möglichkeit: 1 Professor*in der HdM + 1 HdM-Mitarbeiter 
(Abschlussgrad des HdM-Mitarbeiters: Master, alternativ Universitätsdiplom + 3 Jahre Berufserfahrung; auch in diesem Falle ist zusätzlich ein externer berufserfahrener Praxisbetreuer möglich, falls dieser keinen Master- oder Universitätsabschluss hat)

Früheste Anmeldung: wenn alle Angleichungsleistungen (vgl. §14 SPO) und mindestens 30 ECTS Punkte aus dem nach dem Besonderen Teil B für den Studiengang festgelegten Leistungen erfolgreich erbracht wurden, kann die Masterarbeit angemeldet werden.

Pflichtanmeldung: wenn 62 ECTS-Punkte incl. aller Pflichtmodule erbracht worden sind, läuft eine 3-monatige Frist zur spätesten Anmeldung der Masterarbeit

Beispiel für Jahrgang 2020/21:
Nach dem 2. Semester sind alle Leistungen incl. Tutorium erbracht, zum Vorlesungsbeginn des 3. Semesters am 4. Oktober 2021 sind alle Noten eingetragen >>> späteste Anmeldung der Masterarbeit zum 4. Januar 2022, späteste Abgabe 3. Juli 2022

Die Abschlussarbeit ist eine Prüfungsleistung, für die im Master eine Bearbeitungsdauer von 6 Monaten festgelegt ist. Da mit der (ernsthaften) Bearbeitung der Thesis erst nach deren Anmeldung begonnen werden darf, muss eine plausible Bearbeitungszeit vorliegen. Die Abgabe der Abschlussarbeit kurze Zeit nach deren Anmeldung kann als Täuschungsversuch gewertet werden, was in schwerwiegenden Fällen die Exmatrikulation nach sich ziehen kann (§ 17 der SPO). Die Abgabe der Arbeit innerhalb eines Zeitraums von weniger als 5 Monate nach Anmeldung ist nicht empfehlenswert.

Gemäß § 22 Abs. 6 der Master SPO Teil A kann eine Verlängerung der Abgabefrist der Abschlussarbeit beantragt werden. Sind die im folgenden Formular darzulegenden  Gründe vom Studierenden nicht zu vertreten, kann einmalig einer Verlängerung der Abgabefrist der Abschlussarbeit bis zu 2 Monaten stattgegeben werden. Corona-bedingt besteht seit April 2020 die Möglichkeit, einmalig bis zu 4 Monaten zu verlängern, wenn die entsprechende Begründung vorliegt. Eine Verlängerung ist spätestens zwei Wochen vor dem ursprünglichen Abgabetermin zu beantragen.

Formular Antrag auf Verlängerung der Abgabefrist

Die aktuellen Bestimmungen können Sie in der jeweils gültigen Fassung der Studien- und Prüfungsordnung (SPO) für Masterstudiengänge (Vollzeit 3-semestrig) nachlesen sowie hier: www.hdm-stuttgart.de/intranet/studierende/pruefungsverwaltung/informationen_antraege

Die neuen Abgaberegelungen ab dem Sommer 2023 haben folgende Komponenten:

  • Die Prüfungsverwaltung benötigt kein gedrucktes Exemplar mehr, sondern nur noch eine CD/DVD (KEIN USB-Stick)
  • Die Ehrenwörtliche Erklärung muss in der elektronischen Variante auch aufgeführt werden und die Thesis muss auch unterschrieben sein.
  • Zu der CD-Abgabe in der Prüfungsverwaltung muss auch das folgende Formular ausgefüllt und unterschrieben mit eingereicht werden >> Bescheinigung Abgabe Formular

Senden Sie ihren Betreuern fristgerecht eine eMail mit der elektronischen Variante als PDF zu und setzen Frau Hochstetter vom Prüfungsamt in cc:

  • Bei Postversand muss die CD und das ausgefüllte Formular spätestens am Abgabedatum/Bearbeitungsende an der HdM eingegangen sein.
  • Ob Erst- und Zeitbetreuer zusätzlich zur digitalen Abgabe per E-Mail außerdem noch ein gedrucktes Exemplar benötigen, klären Sie bitte vorab mit diesen ab.

Service: Kostenlose CD/DVD erhalten Sie auch in der Prüfungsverwaltung
Im Raum 016d, Hauptgebäude, besteht die Möglichkeit die Thesis auf eine CD/DVD zu brennen.

Die Bewertung erfolgt in einem Gutachten, das je nach Professor*in variieren kann; hier ist ein Beispiel-Formular für Gutachten von Masterarbeiten von Prof. Eichsteller.

Einzelaspekte wie Zitierweise, Typografie, Seitenumfang etc. sind gleichwohl mit den betreuenden Professorinnen und Professoren individuell abzustimmen. Für Abschlussarbeiten in Kooperation mit Unternehmen finden Sie hier ein Informationsblatt zum Mindestlohn.

Der Hinweis auf die Verwendung des generischen Maskulinum aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit erscheint nicht mehr zeitgemäß, auch wenn man darauf hinweist, dass dieser ausdrücklich auch für weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten gilt.

Persönlich finde ich folgenden Hinweis besonders gelungen: „Das vorliegende Exposé versucht sich an einer Verwendung gendergerechter Sprache. Da sowohl der Asterisk als auch der Unterstrich nicht barrierefrei sind, soll zur Markierung der Doppelpunkt genutzt werden, da dieser durch Sprachausgabeprogramme als Pause mitgesprochen wird und er im Schriftbild das Wort weniger unterbricht als der Asterisk oder der Unterstrich.“ (Julia Benita Gruner, 2021, Masterarbeit bei Prof. Harald Eichsteller)

Eine individuelle Absprache mit den jeweils betreuenden Professorinnen und Professoren wird empfohlen.

Wenn eine Leistung im Pflichtbereich noch nicht erbracht ist, können Studierende im 3., 4. oder 5. Semester eingeschrieben bleiben. Sie müssen während dieser Zeit, die sie bspw. für ein Auslandssemester nutzen, kein Urlaubssemester beantragen.

Die maximale Studiendauer beträgt 6 Semester, d.h. am Ende des 6. Semesters müssen alle Prüfungsleistungen erbracht und die Masterarbeit abgegeben sein (Semesterende ist der letze Tag im Februar bzw. der 31. August).

Damit das Masterzeugnis ausgestellt werden kann, ist es dringend notwendig, dass Sie die Studierende exmatrikuliert. Die Exmatrikulation können Sie jederzeit mit dem Formular „https://www.hdm-stuttgart.de/intranet/iformulare/formular_20010924171411/formularDownload“ beim HdM-Studienbüro beantragen.

Prof. Harald Eichsteller / Prof. Dr. Thomas Keppler
9. September 2023

Eine Arbeit am Laptop schreiben