6- oder 7-semestriger Bachelorstudiengang? (180/210 ECTS)

Grundsätzlich ist die Aufnahme von Bewerbern in 3-semestrigen Masterstudiengängen auch dann möglich, wenn diese im Rahmen des Bachelorstudiums weniger als 210 ECTS erworben haben. Allerdings ist in diesem Fall vor der Aufnahme des Studiums eine individuelle Prüfung hinsichtlich der Anerkennung von Kompetenzen und Qualifikationen (Abgleich der Eingangsqualifikationen) vorzunehmen, die während und nach dem ersten Hochschulabschluss erworben wurden.

Genauere Informationen zu dieser Vorgehensweise finden Sie auf der Unterseite zur Bewerbung mit 6-semestrigem Bachelorstudiengang (180 ECTS).