Jetzt bewerben: Medienprofi auf Masterlevel werden

Du möchtest zum Wintersemester 2020/2021 an der Hochschule der Medien (HdM) Stuttgart einen der Medienmaster-Studiengänge studieren? Ab dem 29.05.2020 kannst Du Dich bewerben! Bewerbungsende ist am 15. Juli 2020. Hier erfährst Du mehr über die Medienmaster-Studiengänge, die Zulassungsvoraussetzungen sowie dem Numerus Clausus.

Welche Medienmaster-Studiengänge gibt es?

Die Medienmaster-Studiengänge der HdM umfassen die folgenden drei Studiengänge:

Zulassungsvoraussetzungen?

Für alle Master-Studiengänge gilt: Wer ein Master-Studium anstrebt, braucht einen international anerkannten Hochschulabschluss, zum Beispiel einen Bachelor- oder Diplom-Abschluss einer Universität oder Fachhochschule, das Erste Staatsexamen, einen Magister oder einen baden-württembergischen Berufsakademie-Abschluss (Duale Hochschule).

Euer grundständiger Studiengang muss dabei auf ein Kompetenzprofil ausgelegt sein, das fachlich auf den jeweiligen Masterstudiengang vorbereitet hat. Dafür sind die Bachelorstudiengänge der HdM als Referenz für die jeweiligen Masterstudiengänge angegeben. Zudem sind auch Bewerber aus Gleichwertigen Studiengängen anderer nationaler oder internationaler Hochschulen zulassungsberechtigt.

Numerus Clausus

Wie an vielen Hochschulen hängt Eure Zulassung an der HdM vom Notendurchschnitt bzw. die intern gebildeten Verfahrensnote des Bewerberfelds ab. Die Verfahrensnote basiert auf eurer Bachelornote (sollte Ihr noch keine Abschlussnote haben, reicht vorerst auch die Zwischennote der letzten Semester). Zur Bildung dieser Verfahrensnote vergeben die Auswahlkommissionen auf die Gesamtnote des grundständigen Studiums Notengutschriften:

  • Bei einer dem Studienziel förderlichen Berufstätigkeit nach dem Bachelorabschluss von mindestens 2 Jahren bis zum Beginn des Masterstudiums kann eine Notengutschrift bis zu einer halben Note gewährt werden.
  • Zudem könnt Ihr zur Darstellung Eurer Eignung und Motivation für das angestrebte Studienziel folgenden Unterlagen, die eine weitere Notengutschrift von bis zu einer halben Note erbringen können, einreichen:
    • Motivationsschreiben
    • Empfehlungen (jeweils von Hochschulen und Unternehmen) sowie
    • Nachweise zu politischem, sozialem, sportlichem, musikalischem und sonstigem kulturellen Engagement.

In den letzten Jahren lag die Verfahrensnote, die in Medienmanagement und Unternehmenskommunikation zur Zulassung führte, besser als 1,5. Bei Audiovisuelle Medien ist traditionell eine Verfahrensnote von besser als 2,0 für eine Studienplatzzusage notwendig.

Weitere Informationen?

Weitere Information zu den Studiengängen sowie FAQs zum Bewerbungsverfahren und vielem mehr findest Du hier.

Worauf wartest Du? Bewirb Dich jetzt!