Masterbewerbung | Anrechnungsleistungen

Voraussetzung für die Zulassung zu den Medienmastern an der HdM ist ein international anerkannter, inhaltlich zum Masterstudium passender Hochschulabschluss. Außerdem sollen die Studierenden für die 3-semestrigen Master 210 ECTS aus ihrem ersten Studium mitbringen. Wurden im Erststudium weniger ECTS erworben, können sich Interessierte trotzdem bewerben! Welche Möglichkeiten ihr habt, zeigen wir euch im Folgenden.  

Wurden im Erststudium weniger als 210 ECTS erworben, werden vor Aufnahme des Studiums alle Kompetenzen aus und nach dem Erststudium mit den erforderlichen Annahmequalifikationen individuell abgeglichen. Berufliche Erfahrung im Fachbereich nach dem Bachelor kann zum Beispiel auch als Kompetenz anerkannt werden! 

Die fehlenden ETCS können während des Studiums durch Angleichungsleistungen nachgeholt werden. Hierfür gibt es zahlreiche Möglichkeiten: Ihr könnt Bachelorveranstaltungen der HdM besuchen, eigene wissenschaftliche Arbeiten verfassen, Praktika absolvieren oder die Leistungen in einem Auslandssemester nachholen. Leonie (Medienmanagement, 4. Semester) hat diese Möglichkeit wahrgenommen:  

 

“Ich wollte bereits während meines Bachelors schon ein Auslandssemester absolvieren – leider hat dies aufgrund der eher begrenzten Möglichkeiten an meiner Bachelor-Hochschule nicht geklappt, weshalb ich das unbedingt in meinem Master an der HdM nachholen wollte. Deshalb war es einfach perfekt für mich, dass ich diese Chance mit der Möglichkeit, meine fehlenden 30 ECTs aufzuholen, kombinieren konnte! Ich habe mein Auslandssemester dann in Umeå, Schweden verbracht.  

Ich fand das Angebot, die Credits im Ausland zu erwerben, eine tolle Sache, da man auch bei den Kursen sehr flexibel und frei wählen konnte und die Chance hat, auch über den Tellerrand hinauszuschauen. Jede Hochschule hat natürlich ein anderes Spektrum an Kursen, wodurch man interessante Inhalte entdecken kann. Ich habe zum Beispiel in meinen Kursen viel zu Kultur, Land und Leuten in Schweden gelernt.  

Der Prozess durch die HdM ist super einfach und unkompliziert geregelt – von der Bewerbung für den Master ab bis zur tatsächlichen Anrechnung der Leistungen. Die HdM unterstützt die Studierenden dabei super!” 

 

Die Leistungen werden in einem Learning Agreement festgehalten und müssen bis zur Anmeldung der Masterthesis erbracht werden. Für die Berechnung werden die Noten nicht einbezogen, können aber auf Wunsch auf dem Masterzeugnis ausgewiesen werden.  

Mehr Informationen findet ihr hier und in den Studien- und Prüfungsordnungen.